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BFH Urteil v. - VI R 41/79 BStBl 1982 II S. 749

Gesetze: EStG § 33

Zwangsläufigkeit von Schadensersatzzahlungen, wenn Steuerpflichtiger nicht vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt hat

Leitsatz

Schadensersatzzahlungen können dann zwangsläufig im Sinne von § 33 EStG sein, wenn der Steuerpflichtige bei der Schädigung nicht vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 749
DAAAA-91777

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