Gesetze: EStG 1977 § 40 aEStG 1977 § 42 dAO 1977 § 121 Abs. 2 Nr. 2
Das vereinfachte Besteuerungsverfahren für Teilzeitbeschäftigte kann vom Arbeitgeber auf einzelne Teilzeitbeschäftigte beschränkt werden. Hat der Arbeitgeber eine Lohnsteuernachforderung schriftlich anerkannt, kann das Finanzamt auf die Darlegung der Gründe, die zur Inanspruchnahme des Arbeitgebers geführt haben, verzichten
Leitsatz
1. Die Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte muß nicht einheitlich für alle in Betracht kommenden Arbeitnehmer durchgeführt werden.
2. Bei der Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Wege der Lohnsteuerhaftung muß das FA seine Ermessenserwägungen dann nicht kundtun, wenn der Arbeitgeber nach Abschluß einer Lohnsteuer-Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkannt hat. Die Überprüfbarkeit der Ermessensausübung selbst nach den dafür geltenden Grundsätzen bleibt davon unberührt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1982 II Seite 710 VAAAA-91771
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