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BFH 15.09.2022 IX B 27/22, StuB 22/2022 S. 873

Einkommensteuer | Vorab entstandene Aufwendungen für wohnungsrechtsbelastete Immobilie

Aufwendungen, die der Stpfl. für ein wohnungsrechtsbelastetes Immobilienobjekt erbringt, sind mangels Einkünfteerzielungsabsicht nicht als vorab entstandene Werbungskosten im Hinblick auf eine nach Erlöschen des Wohnungsrechts beabsichtigte Vermietung der Wohnung abzuziehen, solange und soweit der Wohnungsrechtsinhaber einer Vermietung nicht zugestimmt und insoweit auf sein Wohnungsrecht verzichtet hat (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise

Der Kläger im Urteilsfall konnte die Absicht, das im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erworbene, mit einem lebenslangen Wohnungsrecht zugunsten des Vaters belastete Wohngrundstück zu vermieten, nicht aufnehmen, solange und soweit der wohnungsberechtigte Vater einer Vermietung von einzelnen Räumen des Objekts nicht zugestimmt (und insoweit – ggf. antei...