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Einkommensteuer | Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach einer sog. Delta-Korrektur
Steuerabzüge, die auf Einkunftsteile entfallen, die bei der Veranlagung nicht erfasst worden sind, sind von der Anrechnung nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG ausgeschlossen (Bezug: § 20 Abs. 3a, § 32d Abs. 4, § 36 Abs. 2 Nr. 2, § 43 Abs. 5, § 43a Abs. 3 Satz 7, § 45a EStG; § 218 Abs. 2 AO).
(1) Im Urteilsfall war streitig, ob Kapitalertragsteuern, die dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) im Jahr 2012 von seiner Depotbank aufgrund einer Korrektur nach § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 vom (BGBl 2010 I S. 1768, JStG 2010) – sog. Delta-Korrektur – für im Jahr 2009 angerechnete spanische und norwegische Quellensteuerbeträge nachbelastet wurden, als Steuerabzugsbeträge im angefochtenen Abrechnungsbescheid für das Jahr 2012 zu berücksichtigen sind. Am und am veröffentlichte das BMF je...BStBl 2011 I S. 854