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Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für die Vergnügungsteuer bei Geldspielautomaten
(1) Betreiber von Geldspielautomaten im Land Berlin haben für Zwecke der Vergnügungsteuer wenigstens vollständige Zählwerkausdrucke nach Maßgabe des Berliner Vergnügungsteuergesetzes zu erstellen und aufzubewahren. (2) Die Pauschalbesteuerung nachweislich manipulierter Automaten ist eine Mindestbesteuerung und schließt die Schätzung unter den allgemeinen Schätzungsvoraussetzungen nicht aus (Bezug: § 147 Abs. 1 Nr. 5, § 150 Abs. 1 Satz 3, § 158, § 160, § 162 AO; § 1, § 5, § 7, § 9 VgStG Berlin).
Die Schätzung der Einspielergebnisse auf Grundlage von § 162 Abs. 1 Satz 1 AO ist nicht durch § 5 Abs. 5 VgStG Berlin ausgeschlossen und zulässig, wenn keine Zählwerkausdrucke vorgelegt werden, die den Vorgaben des § 7 Abs. 2 Satz 2 VgStG Berlin entsprechen. Das Gleiche gilt, soweit nach den Umstä...