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Online-Nachricht - Dienstag, 15.11.2022

Bewertung | Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab (BMF)

Das BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab berechnet wird ().

Hinweis:

Das BMF-Schreiben mit der dazugehörigen Anlage ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: , BMF online (il)