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BFH Urteil v. - VII R 105/79 BStBl 1982 II S. 483

Gesetze: AO § 116

Es liegt keine Übereignung i. S. von § 116 RAO vor, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen an die Alleingesellschafterin und alleinige Geschäftsführerin der möglicherweise als Erwerberin in Betracht kommenden GmbH übereignet werden

Leitsatz

Ein Unternehmen ist dann nicht im ganzen übereignet, wenn der frühere Unternehmer den ihm gehörenden Hälfteanteil des Betriebsgrundstücks als wesentliche Grundlage des Betriebs nicht an die GmbH als möglicherweise in Betracht kommende Erwerberin, sondern an deren Alleingesellschafterin und alleinige Geschäftsführerin übereignet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 483
NAAAA-91739

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