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Grenzüberschreitender Einsatz von Mitarbeitern im DACH-Raum
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 884Spätestens seit der COVID-19-Pandemie ist das Homeoffice kaum mehr aus der Arbeitswelt wegzudenken. Dieser Beitrag bietet eine Übersicht über die Rechtslage in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz für den grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitern.
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I. Grenzüberschreitender Einsatz von Mitarbeitern im Dreiländereck
[i]Nicht immer erfolgt Lohnbesteuerung durch AbzugBei der steuerlichen Betrachtung des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitern im Dreiländereck gibt es, trotz der geografischen Nähe, doch teilweise sehr unterschiedliche Ansätze. So gibt es zwar in Deutschland und Österreich die Lohnsteuer als spezielle Erhebungsform der Einkommensteuer bei unbeschränkt Steuerpflichtigen sowie teilweise auch bei beschränkt Steuerpflichtigen, hingegen ist diese in der Schweiz nicht für alle Personen vorgesehen.
Bei der Frage der Betriebsstättenbegründung werden ebenfalls unterschiedliche Maßstäbe angesetzt, trotz grds. ähnlicher Auslegungsbehelfe (u. a. Wiener Vertragsrechtskonventionen und OECD-Musterkommentar). In jedem der drei Staaten erfolgt die Beurteilung allerdings anhand des Einzelfalls und kann nicht pauschal beantwortet werden.
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