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Track 02-04 | Häusliches Arbeitszimmer: Erlass präzisiert Voraussetzungen für Berücksichtigung von Drittaufwand
Bei einem häuslichen Arbeitszimmer drohen einige Fallstricke, wenn die Kosten nicht vom Nutzer des betrieblich oder beruflich genutzten Raums, sondern z. B. von seinem Ehepartner, einem nichtehelichen Lebensgefährten oder von einem Mitbewohner getragen werden. Oder bei Auszubildenden von den Eltern. – Da ist es gut zu wissen, dass der SF Bremen seinen Erlass zur Berücksichtigung von Drittaufwand für ein häusliches Arbeitszimmer auf den neuesten Stand gebracht hat.
Bei einem häuslichen Arbeitszimmer drohen einige Fallstricke, wenn die Kosten nicht von dem Nutzer des betrieblich oder beruflich genutzten Raums getragen werden, sondern z. B. von seinem Ehepartner, einem nichtehelichen Lebensgefährten oder von einem Mitbewohner. Oder bei Auszubildenden von den Eltern. – Da ist es gut zu wissen, dass der Senator für Finanzen aus der Freien Hansestadt Bremen seinen Erlass zur Berücksichtigung von Drittaufwand für ein häusliches Arbeitszimmer auf den neuesten Stand gebracht hat.
Grundsätzlich gilt: Für den Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten ist es erforderlich, dass es sich um eigene Verbindlichkeiten des Steuerpflichtigen handelt und er diese...