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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 27 | Umsatzsteuer: Anforderungen an die Leistungsbeschreibung für Rechnungen i. S. des § 14c Abs. 2 UStG

Der Bundesfinanzhof hat in einem Revisionsverfahren die Gelegenheit zu klären, ob die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung für Rechnungen i. S. des § 14c Abs. 2 UStG von denjenigen des § 15 i. V. mit § 14 Abs. 4 UStG abweichen. Das FG Köln hat jüngst in erster Instanz entschieden, dass die Anforderungen vom Sinn und Zweck der Regelung her nicht allzu hoch angesetzt werden dürfen. Die abstrakte Gefahr, dass ein unberechtigter Vorsteuerabzug vorgenommen wird, genüge.

Auch zur Umsatzsteuer ist eine interessante Frage beim Bundesfinanzhof anhängig.

In § 14c Abs. 2 UStG ist geregelt: Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er dazu nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag. Dies betrifft vor allem Kleinunternehmer, bei denen die Umsatzsteuer nicht erhoben wird. Das gilt aber auch, wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt.

Nach der Auffassung der Verwaltung im UStAE wird der ausgewiesene Betrag auch dann geschuldet, wenn die Rechnung nicht alle Pflichtangaben enthält. Die Anforderungen an einen unberechtigten Steuerauswei...