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Gesetzgebung | Aufteilung der CO2-Abgabe (Bundesregierung)
Der Bundestag hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz sieht grundsätzlich eine Aufteilung der CO2-Kosten im Mietverhältnis vor.
Hintergrund: Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl oder Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieter diese Kosten allein tragen. Die Bundesregierung will Vermieter ab 2023 stärker beteiligen – je nach energetischem Zustand des Mietshauses.
Je schlechter die Fassade eines Gebäudes gedämmt ist, je älter die Heizung oder die Fenster sind, desto mehr Energie wird zum Heizen benötigt und desto höher sind die CO2-Kosten. Mieter haben im Gegensatz zu Eigenheimbesitzern auf diese Rahmenbedingungen keinen Einfluss. Sie können die Kosten nur sen...