Anlage 2 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 3)
Internationale Abkommen
Internationales Übereinkommen vom 27. November 1992 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden (Haftungsübereinkommen von 1992, BGBl 1996 II S. 670);
Internationales Übereinkommen vom 27. November 1992 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden (Fondsübereinkommen von 1992, BGBl 1996 II S. 685);
Internationales Übereinkommen vom über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Bunkerölverschmutzung;
Internationales Übereinkommen vom über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See;
Internationales Übereinkommen vom über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See;
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAJ-26115