USchadG Anlage 2 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 3)
Anlage 2 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 3)

Internationale Abkommen

  1. Internationales Übereinkommen vom 27. November 1992 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden (Haftungsübereinkommen von 1992, BGBl 1996 II S. 670);

  2. Internationales Übereinkommen vom 27. November 1992 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden (Fondsübereinkommen von 1992, BGBl 1996 II S. 685);

  3. Internationales Übereinkommen vom über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Bunkerölverschmutzung;

  4. Internationales Übereinkommen vom über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See;

  5. Internationales Übereinkommen vom über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See;

Fundstelle(n):
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OAAAJ-26115