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KTFG § 11

§ 11 Inkrafttreten [1]

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAJ-26114

1Anm. d. Red.: Bisheriger § 10 zu § 11 geworden gem. Gesetz v. mit Wirkung v. .

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