Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahrensrecht | Ablaufhemmung bei Hinterziehung derselben Steuer durch den Erblasser und den Erben (BFH)
Die von einem Erben durch eine
unterlassene Berichtigung gemäß
§ 153 Abs. 1
AO begangene Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2
AO) führt nicht zu einer weiteren Verlängerung der
Festsetzungsfrist, wenn diese sich schon aufgrund einer Steuerhinterziehung des
Erblassers nach
§ 169 Abs.
2 Satz 2 AO auf zehn Jahre verlängert hatte
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. Nach § 171 Abs. 7 AO endet die Festsetzungsfrist in den Fällen der Verlängerung der Festsetzungsfrist gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO nicht, bevor die Verfolgung der Steuerstraftat oder der Steuerordnungswidrigkeit verjährt ist.
Sachverhalt: Die Klägerinnen sind Erbinnen ihrer Eltern. In...