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Lohnsteuer | Neue Regelung für Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2023 (LfSt Rheinland-Pfalz)
Elektronische
Lohnsteuerbescheinigungen, die von Arbeitgebern ausgestellt werden, dürfen für
die Jahre ab 2023 nur noch mit der Angabe der Steuer-Identifikationsnummer der
Arbeitnehmer an das Finanzamt übermitteln werden. Die bisherige Möglichkeit,
eine eindeutige Personenzuordnung mit einer sog. eTIN (electronic Taxpayer
Identification Number) vorzunehmen, fällt ab 2023 weg. Arbeitgeber müssen daher
rechtzeitig Sorge dafür tragen, dass ihnen die Steuer-Identifikationsnummern
aller ihrer Arbeitnehmer vorliegen. Hierüber informiert das Landesamt für
Steuern Rheinland-Pfalz.
Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz beantwortet folgende Fragen:
Wie erhält man die Steuer-Identifikationsnummer?