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Lohnsteuer | Neue Regelung für Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2023 (LfSt Rheinland-Pfalz)
Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, die von Arbeitgebern ausgestellt werden, dürfen für die Jahre ab 2023 nur noch mit der Angabe der Steuer-Identifikationsnummer der Arbeitnehmer an das Finanzamt übermitteln werden. Die bisherige Möglichkeit, eine eindeutige Personenzuordnung mit einer sog. eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) vorzunehmen, fällt ab 2023 weg. Arbeitgeber müssen daher rechtzeitig Sorge dafür tragen, dass ihnen die Steuer-Identifikationsnummern aller ihrer Arbeitnehmer vorliegen. Hierüber informiert das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz.
Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz beantwortet folgende Fragen:
Wie erhält man die Steuer-Identifikationsnummer?