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Beihilfenrecht | Beschluss der Kommission über staatliche Beihilfe Luxemburgs zugunsten von FTT nichtig (EuGH)
Der Gerichtshof hat entschieden,
dass das Gericht zu Unrecht den Bezugsrahmen bestätigt hat, den die Kommission
im Zusammenhang mit der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf
integrierte Unternehmen in Luxemburg herangezogen hat, weil dabei die
spezifischen Vorschriften, mit denen dieser Grundsatz in Luxemburg umgesetzt
wird, nicht berücksichtigt wurden. Der Gerichtshof hat deshalb den streitigen
Beschluss der Kommission für nichtig erklärt und festgestellt, dass ihre
Prüfung des Bezugssystems und damit der Frage, ob FFT ein selektiver Vorteil
gewährt wurde, fehlerhaft war ( verbundene Rechtssachen C-885/19 P und C-898/19
P).
Sachverhalt: Am erließen die luxemburgischen Steuerbehörden einen Steuervorbescheid (tax ruling) ...