Gesetze: EStG 1974/1975 § 9 Abs. 1 Nr. 5EStG 1974/1975 § 12 Nr. 1
Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten, wenn der Begründung der zweiten Haussteuer ein beruflicher Anlaß zugrunde gelegen hat
Leitsatz
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung nur dann als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, wenn die Entstehung der doppelten Haushaltsführung beruflich veranlaßt ist. Eine berufliche Veranlassung in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer seine Familienwohnung aus privaten Gründen vom bisherigen Wohnort, der auch der Beschäftigungsort ist, wegverlegt und am Beschäftigungsort einen zweiten Hausstand führt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1982 II Seite 297 EAAAA-91703
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