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Rechtsweg | Zuständigkeit bei Klage eines Geschäftsführers
Für die Klage eines Arbeitnehmers gegen seine Vertragsarbeitgeberin sind die Gerichte für Arbeitssachen auch dann zuständig, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der Matrixstruktur eines Unternehmensverbunds zum Geschäftsführer von zwei anderen dem Unternehmensverbund angehörenden Gesellschaften bestellt wurde.
Die Mehrlinigkeit innerhalb einer Matrixstruktur begründet zwei Weisungsbeziehungen: die rechtlich begründete Berichtslinie zum Vertragsarbeitgeber und eine tatsächliche Berichtslinie zum Matrixmanager. Das Direktionsrecht, zu dem alle Rechte gehören, die sich aus der Gläubigerstellung des Arbeitgebers ergeben, ist hier bei der Vertragsarbeitgeberin geblieben, [i]Jähne, NWB 6/2022 S. 385weil das Direktionsrecht insoweit innerhalb einer Matrixorganisation unübertragbar ist. Die Fikt...