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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 7 R 10006/21

Gesetze: SGB IX § 68 Abs. 2; SGB VI § 21

Leitsatz

Leitsatz:

Der Abschluss zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum staatlich anerkannten Erzieher an einer Fachschule führt zur Anwendung der Qualifikationsgruppe 2 des § 68 Absatz 2 SGB IX. Weitere Anforderungen sind nicht zu erfüllen.

Maßgeblich für die der individuellen beruflichen Qualifikation folgenden Zuordnung zu einer Qualifikationsgruppe des § 68 Absatz 2 SGB IX ist allein der bereits erlangte Abschluss unabhängig vom konkreten Zugang zu dieser Qualifikation.

Fundstelle(n):
KAAAJ-25905

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