Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 6 KR 47/17

Gesetze: § 2 Abs 1a SGB V; § 13 Abs 3 S 1 SGB V; § 13 Abs 3a SGB V; § 108 Nr 2 SGB V; § 32 SGB I; § 630e Abs 1 BGB; § 630e Abs 2 S 1 Nr 2 BGB

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein Anspruch auf Kostenerstattung für eine stationäre Chemoperfusionsbehandlung aus § 13 Abs 3 S 1 SGB V scheidet auch im Falle einer unaufschiebbaren Leistung aus, wenn sie in einem zugelassenen Plankrankenhaus (§ 108 Nr 2 SGB V) erbracht wird und somit bei unterstellter medizinischer Notwendigkeit als Sachleistung hätte erbracht werden müssen.

2. Dem Vertragsleistungserbringer steht es nicht frei, sein Vergütungsrisiko im Verhältnis zur Krankenkasse auf den Versicherten abzuwälzen, indem er diesem in Negation seines Sachleistungsanspruchs eine zivilrechtliche Vergütungspflicht abnötigt.

Fundstelle(n):
VAAAJ-25894

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen