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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 9 SO 12/19

Gesetze: § 74 SGB XII; § 1968 BGB; § 9 Abs 2 Nr 1 BestattG MV ; § 9 Abs 2 Nr 3 BestattG MV

Leitsatz

Leitsatz:

Die Anspruchsberechtigung nach § 74 SGB XII dem Grunde nach ist nicht bereits unter Verweis auf vorrangig Verpflichtete ausgeschlossen. Ob einem (nachrangig) Verpflichteten ein Anspruch zusteht oder er auf vorrangige Ansprüche verwiesen werden kann, ist eine Frage der Prüfung des Tatbestandsmerkmals der "Zumutbarkeit".

Fundstelle(n):
BAAAJ-25892

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