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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 1906/18

Gesetze: SGB XII § 64b

Leitsatz

Leitsatz:

Der Begriff der "häuslichen" Pflegehilfe in § 64b SGB XII dient allein der Abgrenzung zur stationären Pflege. Für die Einstufung als häusliche Pflegehilfe kommt es also nicht auf den Aufenthaltsort des Pflegebedürftigen an, sondern allein auf die Art der Leistung. Wird die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst oder einer einzelnen Pflegekraft durchgeführt, handelt es sich um "häusliche" Pflegehilfe - unabhängig davon, ob sie zu Hause beim Pflegebedürftigen erfolgt oder anderswo, z.B. am Arbeitsplatz.

Fundstelle(n):
LAAAJ-25799

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