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BFH Urteil v. - III R 2/80 BStBl 1982 II S. 148

Gesetze: StAnpG § 17AO 1977 § 52

Gemeinnützigkeit von FKK-Vereinen

Leitsatz

Ein FKK-Verein, bei dem ein satzungsmäßiger Vereinszweck die "gesunde und harmonische Freizeitgestaltung für die gesamte Familie" ist und der dafür Einrichtungen hält (Liegewiese, Freizeitparks), ist nicht gemeinnützig.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 148
KAAAA-91685

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