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BFH Urteil v. - III R 2/80 BStBl 1982 II S. 148

Gesetze: StAnpG § 17AO 1977 § 52

Gemeinnützigkeit von FKK-Vereinen

Leitsatz

Ein FKK-Verein, bei dem ein satzungsmäßiger Vereinszweck die "gesunde und harmonische Freizeitgestaltung für die gesamte Familie" ist und der dafür Einrichtungen hält (Liegewiese, Freizeitparks), ist nicht gemeinnützig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 148
KAAAA-91685

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