BVerwG Beschluss v. - 2 WA 1/21

Aussetzung eines Entschädigungsverfahrens

Gesetze: § 201 Abs 3 S 2 GVG, § 91 Abs 1 S 3 Halbs 1 WDO 2002

Gründe

1Das Entschädigungsverfahren ist durch den - nach § 91 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 WDO i.V.m. § 87a Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 VwGO zuständigen - Berichterstatter gemäß § 91 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 WDO i.V.m. § 201 Abs. 3 Satz 2 GVG bis zum rechtskräftigen Abschluss des vor dem Truppendienstgericht Nord - N 5 VL 38/18 - gegen den Soldaten anhängigen wehrdisziplinargerichtlichen Verfahrens auszusetzen.

2Ausweislich der Begründung zum Entwurf des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ordnet § 201 Abs. 3 Satz 2 GVG "für den Bereich des Strafverfahrens eine Aussetzungspflicht des Entschädigungsgerichts bis zum Abschluss des Strafverfahrens einschließlich des Verfahrens auf Vorbereitung der öffentlichen Klage an. Eine Entscheidung des Entschädigungsgerichts während eines noch laufenden Strafverfahrens muss ausgeschlossen werden, weil eine Verfahrensverzögerung durch die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte notwendigerweise im Strafverfahren bei den dort zu treffenden Entscheidungen geprüft werden muss und weil diese Entscheidungen vom Entschädigungsgericht nicht vorweggenommen werden können, sondern erst anschließend zu berücksichtigen sind." (BT-Drs. 17/3802, S. 25 f.). § 199 GVG unterstreicht die Akzessorietät zwischen Entschädigungs- und einem ihm zugrunde liegenden Strafverfahren.

3Da auch im wehrdisziplinargerichtlichen Verfahren eine ungerechtfertigte Überlänge des Verfahrens mildernd einzustellen ist, soweit nicht die Höchstmaßnahme verhängt werden muss (vgl. 2 WD 18.20 - juris Rn. 32), gebietet die nach § 91 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 WDO entsprechende Anwendung der Vorschriften des 17. Teil des Gerichtsverfassungsgesetzes auch vorliegend die Aussetzung des Entschädigungsverfahrens (vgl. auch 2 WA 2.17 D - BVerwGE 159, 366 Rn. 23 ff.).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2022:160222B2WA1.21.0

Fundstelle(n):
ZAAAJ-25777