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Keine Anrechnung von Sachbezügen auf den Mindestlohn
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kommt mindestens alle vier Jahre in die Unternehmen zur Betriebsprüfung. Ein Thema, das bei den Prüfern dabei besonders im Fokus steht, ist der Phantomlohn. In dem diesem Beitrag zugrunde liegenden Fall hat die DRV in einer Gastronomie eine Betriebsprüfung durchgeführt. Die Mitarbeiter bekamen als Vergütung zum Teil Barbezüge und eben auch Sachbezüge. Hier stellte sich die Frage, ob Sachbezüge auch Erfüllungswirkung hinsichtlich des gesetzlichen Mindestlohns haben. Damit musste sich jüngst die Berufungsinstanz beim Bayerischen Landessozialgericht beschäftigen. Das Urteil kann jedoch den betroffenen Arbeitgebern gar nicht gefallen. Im Folgenden wird gezeigt, worauf Arbeitgeber sich einstellen müssen, wenn sie Sachbezüge auf den Mindestlohnanspruch ihrer Mitarbeiter anrechnen.
I. Rechtlicher Kurzeinstieg
Die Anrechenbarkeit einer Lohnzahlung auf den Mindestlohn – nach der Theorie des „umfassenden Entgeltbegriffs“ des BAG – setzt voraus:
Zahlung erfolgt in bar (= Geld/Euro) und
Zahlung erfolgt vorbehaltlos und unwiderruflich und
Zahlung wird für eine tatsächliche Arbei...