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Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt 14. Existenzminimumbericht
Die Bundesregierung hat am den 14. Existenzminimumbericht beschlossen. Danach besteht beim Grundfreibetrag und beim Kinderfreibetrag ab 2023 ein Erhöhungsbedarf, der im Gesetzgebungsverfahren zum Inflationsausgleichsgesetz noch berücksichtigt werden muss.
Hintergrund: Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen u.a. der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag erhöht werden. Im bisherigen Regierungsentwurf des Inflationsausgleichsgesetzes wurden die o.g. Freibeträge im Vorgriff auf den 14. Existenzminimumberichts und den 5. Steuerprogressionsbericht angesetzt. Nach dem nun vorliegenden 14. Existenzminimumbericht besteht Anpassungsbedarf.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Infolge starker Preissteigerungen und damit verbundener Erhöhungen der Tr...