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Gesetzgebung | Änderungswünsche der Länder zum Jahressteuergesetz (hib)
Der Bundesrat hat in einer von der
Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung (BT-Drucks. 20/4229) eine Reihe
von Änderungen und Ergänzungen zu dem von der Regierung eingebrachten Entwurf
eines
Jahressteuergesetzes 2022 (BT-Drucks. 20/3879)
vorgeschlagen.
Dazu gehört beispielsweise, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr pauschal pro Jahr mit einem Betrag von 1.248 Euro angesetzt werden können, sondern der Betrag soll für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für die Arbeitszimmerpauschale nicht vorliegen, um ein Zwölftel reduziert werden.
Weitere Änderungswünsche betreffen unter anderem die Einkommensteuerbefreiung von Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen. Dieses Vorhaben wird von den Ländern begrüß...