Zur Frage des für die Steuerfreiheit einer rechtsfähigen Unterstützungskasse den Zugehörigen des Betriebs zustehenden Rechts einer beratenden Mitwirkung
Leitsatz
Das für die Steuerfreiheit einer rechtsfähigen Unterstützungskasse den Zugehörigen des Betriebs zustehende Recht einer beratenden Mitwirkung kann in der Weise eingeräumt werden, daß satzungsmäßig und tatsächlich bei der Unterstützungskasse ein Beirat gebildet wird, dem Arbeitnehmer angehören. Diese müssen jedoch die Gesamtheit der Betriebszugehörigen repräsentieren, d.h. sie müssen von diesen unmittelbar oder mittelbar gewählt worden sein.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1981 II Seite 749 SAAAA-91665
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