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Verfahrensrecht | Aufrechnung im Insolvenzverfahren (BFH)
Besteht für einen
Vergütungsanspruch, den das FA für einen Besteuerungszeitraum nach
Insolvenzeröffnung erstmals festsetzt, aufgrund der Rechtswidrigkeit dieser
Steuerfestsetzung kein materieller Rechtsgrund, wird das FA diesen
Vergütungsanspruch i. S. von
§ 96 Abs.
1 Nr. 1 InsO erst mit der Festsetzung und damit erst nach
der Insolvenzeröffnung zur Masse schuldig (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Streitig ist, ob der aus der anlässlich der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter vorgenommenen Berichtigung der Umsatzsteuer resultierende Erstattungsanspruch mit Umsatzsteuerrückständen aus vorinsolvenzlicher Zeit verrechnet werden durfte.
Einspruch und Klage blieben erfolglos (