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BFH | Besteuerungsrecht bei abkommensrechtlicher Dreieckskonstellation
Der BFH entschied zu der Frage, ob Deutschland das Besteuerungsrecht in einer abkommensrechtlichen Dreieckskonstellation zusteht. Die Vorinstanz hatte dies verneint (, NWB DAAAG-95696).
Der Kläger lebte in den Streitjahren (2012 und 2013) mit seiner Ehefrau in Deutschland. In der Schweiz war er als Altenpfleger tätig. Er unterhielt eine Zweitwohnung in Frankreich, von wo aus er arbeitstäglich in die Schweiz pendelte. Den Arbeitslohn aus dieser Tätigkeit versteuerte er nicht in der Schweiz, sondern aufgrund der Grenzpendlerregelung im DBA Frankreich-Schweiz 1966/2014 in Frankreich. In seiner deutschen Einkommensteuererklärung behandelte der Kläger den Arbeitslohn auf Grundlage des DBA Schweiz als steuerfreie Einkünfte. Das Finanzamt wich von der Steuererklärung ab u...