Mandantenorientierte Sachbearbeitung
19. Aufl. 2022
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Lernfeld 14: Sachverhalte nach dem KStG bearbeiten
Prüfen Sie für folgende Unternehmen die Steuerpflicht nach dem KStG!
Unternehmen 1
A, B und C betreiben ihr Unternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft. A ist Komplementär (Vollhafter), B und C sind Kommanditisten (Teilhafter).
Unternehmen 2
Die Anton & Berta GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Rostock.
Unternehmen 3
Die Perfect Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs AG hat ihre Geschäftsleitung in Berlin sowie verschiedene Zweigstellen im Inland.
Unternehmen 4
Ein Landkreis erhält aus einer Beteiligung an einer Entsorgungs-AG Dividendeneinnahmen.
Unternehmen 5
Eine luxemburgische S. A. (AG) hat eine Zweigstelle in Trier/Mosel. Sie erzielt dort inländische Einkünfte.
Unternehmen 6
Eine Verbandsgemeinde betreibt eigene Wasserwerke mit Abwasserentsorgung gegen Gebührenrechnung.
Lösung zu Fall 106:
Unternehmen 1
Eine KG wird nicht vom KStG erfasst. Der Gewinn wird einheitlich und gesondert für die einzelnen Gesellschafter festgestellt. Diese haben ihre Gewinnanteile nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Einkünfte in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung zu erklären.
Unternehmen 2
Es handelt sich hierbei ebenfall...