BWaldG § 30
Drittes Kapitel: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Abschnitt III: Forstbetriebsverbände
§ 30 Verbandsausschuß
1In der Satzung kann bestimmt werden, daß ein Verbandsausschuß gebildet wird. 2Diesem können in der Satzung unbeschadet des § 27 Angelegenheiten von geringerer Bedeutung zur Beschlußfassung zugewiesen werden. 3Ferner kann bestimmt werden, daß der Verbandsausschuß bei bestimmten Verwaltungsaufgaben des Vorstandes mitwirkt.
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XAAAJ-25393