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Insolvenz | Anfechtung der Auszahlung von Arbeitsentgelt
Der Mindestlohn ist nicht gegen Insolvenzanfechtung gesichert.
Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil v. - 6 AZR 497/21, NWB OAAAJ-18550) an, wonach der Insolvenzverwalter bei Insolvenz des Arbeitgebers nach Maßgabe der §§ 129 ff. InsO vom Arbeitnehmer das zu bestimmten Zeitpunkten ausbezahlte Arbeitsentgelt zugunsten der Insolvenzmasse zurückfordern kann. Der Rückgewähranspruch umfasst danach das gesamte Arbeitsentgelt einschließlich des gesetzlichen Mindestlohns. Der Gesetzgeber habe den Mindestlohn nicht anfechtungsfrei gestellt, so der Senat. Eine grundsätzliche Einschränkung der Insolvenzanfechtung sei verfassungsrechtlich nicht geboten. Der Schutz des Existenzminimums des Arbeitnehmers werde durch die Pfändungsschutzbestimmungen der Zivilprozessordnung und das Sozialre...