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OLG Hamm Urteil v. - 10 U 68/22

Gesetze: BGB § 2247; BGB § 2292

Leitsatz

Leitsatz:

Ergeben sich aus den äußeren Umständen keine Besonderheiten und entspricht das Testament im Übrigen den Anforderungen an die Eigenhändigkeit gemäß § 2247 BGB, ist regelmäßig von der Ernstlichkeit des Testierwillens bei der Testamentserrichtung auszugehen.

Durch ein gem. § 2265 BGB wirksam errichtetes Ehegattentestament kann ein zuvor von den Eheleuten geschlossener Erbvertrag wirksam aufgehoben werden, § 2292 BGB.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 8 Nr. 5
NJW-RR 2023 S. 155 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 46/2022 S. 3214
NWB-Eilnachricht Nr. 46/2022 S. 3214
BAAAJ-25370

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