Nicht jede wirtschaftliche Betätigung einer ausländischen Kapitalgesellschaft im Inland gilt bereits kraft Rechtsform als Gewerbebetrieb
Leitsatz
1. Die Annahme inländischen Betriebsvermögens i.S. von § 121 Abs. 2 Nr. 3 BewG setzt voraus, daß im Inland tatsächlich ein Gewerbe betrieben wird. Im Bewertungsrecht gilt nicht jede Tätigkeit einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft im Inland schon kraft Rechtsform als Gewerbebetrieb.
2. Hat eine ausländische Kapitalgesellschaft im Inland eine Zweigniederlassung i.S. von § 13 HGB errichtet, so spricht jedenfalls dann, wenn die Niederlassung im Handelsregister eingetragen ist, eine - widerlegbare - Vermutung dafür, daß das ausländische Unternehmen im Inland eine Betriebstätte i.S. von § 16 StAnpG unterhält.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1981 II Seite 560 GAAAA-91643
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