Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Freiwillige Zahlung einer Umsatzsteuer Vorauszahlung des Vorjahres vor Fälligkeit innerhalb der kurzen Zeit gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG
Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum des Dezembers des Vorjahres, die zwar innerhalb des für § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG maßgeblichen Zehn-Tages-Zeitraums geleistet, aber wegen einer Dauerfristverlängerung erst danach fällig wird, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung erst im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe zu berücksichtigen (Anschluss an das , NWB BAAAI-62442, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen, Kurzinfo StuB 2022 S. 472, NWB YAAAJ-15505; Bezug: § 4 Abs. 3, § 11 Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 EStG; § 18 Abs. 1 Sätze 1 und 4 UStG; § 46 Abs. 1 Satz 1 UStDV).
Nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, zu denen auch Umsatzsteuervorauszahlungen gehören, § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG entsprechend. Hiernach gelten z. B. bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG regelmäßig wiederkehrende A...