Verdeckte Gewinnausschüttung im Verhältnis zur ausländischen Muttergesellschaft; Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts
Leitsatz
1. Bei der Nachprüfung, ob eine in der Rechtsform einer GmbH betriebene inländische Maschinenfabrik durch Maschinenlieferungen an ihre Schweizer Muttergesellschaft zu einem Preis, der unter dem Normalpreis liegt, Gewinne in verdeckter Form ausgeschüttet hat, liegt die Grenze der Sachverhaltsaufklärungspflicht des FG dort, wo es sich um Verhältnisse handelt, die ohne Mitwirkung der inländischen GmbH nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten ermittelt werden können.
2. Eine inländische GmbH kann sich nicht darauf berufen, der Offenlegung der Verhältnisse ihrer Schweizer Muttergesellschaft stehe Art. 273 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs entgegen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1981 II Seite 492 HAAAA-91634
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