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BFH Urteil v. - I R 234/78 BStBl 1981 II S. 464

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 16 Abs. 2EStG § 24 Nr. 2HGB §§ 128, 130, 159, 171, 172

Kein Abzug als nachträgliche Betriebsausgaben für Schuldzinsen, soweit Gesellschaftsschulden vom ausscheidenden Gesellschafter übernommen werden

Leitsatz

Werden Gesellschaftsschulden bei der Veräußerung eines Gesellschaftsanteils vom übertragenden Gesellschafter mit befreiender Wirkung gegenüber der Gesellschaft und dem eintretenden Gesellschafter übernommen, so verlieren sie ihren betrieblichen Charakter. Vom bisherigen Gesellschafter auf diese Schulden gezahlte Zinsen sind keine nachträglichen Betriebsausgaben.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 464
TAAAA-91630

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