Schuldzinsen für im Rahmen einer nach der Betriebsaufgabe durchgeführten Umschuldung eingegangene Verbindlichkeiten als nachträgliche Betriebsausgaben
Leitsatz
Verbindlichkeiten, die zur Ablösung anderer Verbindlichkeiten eingegangen werden, welche bis zur Vollbeendigung eines Gewerbebetriebs trotz Verwertung des Aktivvermögens nicht getilgt werden konnten, haben ihre Ursache im früheren Gewerbebetrieb. Aufwendungen im Zusammenhang mit einer derartigen Umschuldung sind ebenso wie die für die neuen Verbindlichkeiten bezahlten Zinsen nachträgliche Betriebsausgaben.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1981 II Seite 462 MAAAA-91628
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