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BFH Urteil v. - I R 119/78 BStBl 1981 II S. 460

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 24 Nr. 2EStG § 16 Abs. 2 Satz 2

Nach Betriebsaufgabe geleistete Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben

Leitsatz

Zinszahlungen für Verbindlichkeiten, die bis zur Vollbeendigung eines Gewerbebetriebs trotz Verwertung des Aktivvermögens nicht getilgt werden konnten, können nachträgliche Betriebsausgaben sein. Dem steht nicht entgegen, daß die Zinsen in früheren Veranlagungszeiträumen als Sonderausgaben behandelt worden sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 460
SAAAA-91626

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