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Nachweis eines integralen Zusammenhangs von Schuldinstrument und Kreditsicherheit
I. Einführung
Das Risiko des Zahlungsausfalls eines Schuldners lässt sich durch Abschluss einer Kreditsicherheit ausschließen, mindestens aber minimieren. Neben einer dinglichen Sicherheit, die bei Ausfall eine Verwertung des – als Sicherung zur Verfügung stehenden – Vermögenswerts (collateral) erlaubt, besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer personalen Sicherheit (credit enhancement), etwa einer Finanzgarantie (financial guarantee contract). Die bilanzielle Abbildung der vereinbarten Kreditsicherheit und die Bestimmung des erwarteten Zahlungsausfalls (expected credit loss) aus dem originären Schuldinstrument hängen aus der Perspektive des Gläubigers davon ab, ob die vereinbarte Sicherheit Teil der vertraglichen Konditionen des Finanzinstruments, aus dem der finanzielle Anspruch resultiert, ist (IFRS 9.B5.5.55). Nur wenn ein integraler, über die Vereinbarung abzuleitender Zusammenhang besteht, ist der potenzielle Anspruch aus einer Kreditsicherheit in die Bestimmung der Risikovorsorge i. H. d. expected credit loss einzubeziehen. Wird das Bestehen eines integral to the contractual terms nachgewiesen (IFRS 9.A), bilden das originäre Schuldinstrument und die ...