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BFH Urteil v. - I R 220/78 BStBl 1981 II S. 383

Gesetze: KStG 1968 § 7a Abs. 5 Nr. 3

Bei Organschaft im Sinne des § 7a Abs. 5 KStG 1968 (jetzt § 17 KStG 1977) muß der Gewinnabführungsvertrag eine dem § 302 Abs. 1 und 3 AktG entsprechende Vereinbarung über die Verlustübernahme enthalten

Leitsatz

Die steuerrechtliche Anerkennung eines Organschaftsverhältnisses i.S. des § 7a Abs. 5 KStG 1968 setzt voraus, daß der Gewinnabführungsvertrag eine dem § 302 Abs. 1 und 3 AktG entsprechende Vereinbarung über die Verlustübernahme enthält.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 383
TAAAA-91617

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