Der Annahme einer Leibrente stehen eine Wertsicherungsklausel, das Erlöschen der Zahlungspflicht bei Wiederverheiratung und die Anrechnung der Sozialversicherungsrente nicht entgegen
Leitsatz
Verpflichtet sich in einem Übergabevertrag der Übernehmer, im Falle des Todes des Übergebers an dessen Witwe eine monatliche Rente zu zahlen, so steht es der Beurteilung dieser Rente als einer nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG 1975 nur mit dem Ertragsanteil abziehbaren Leibrente nicht entgegen, daß eine Wertsicherungsklausel vereinbart wurde, daß die Zahlungspflicht bei Wiederverheiratung der Witwe erlischt, und daß die Sozialversicherungsrente der Witwe voll anzurechnen ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1981 II Seite 265 MAAAA-91602
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