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BFH Urteil v. - VI R 196/77 BStBl 1981 II S. 25

Gesetze: EStG 1971 § 33

Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung des Steuerpflichtigen in einem Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung; keine Gegenrechnung einer Haushaltsersparnis bei Weiterführung des normalen Haushalts

Leitsatz

Krankheitsbedingte Kosten anläßlich der Unterbringung in einem Pflegeheim sind auch bei älteren Menschen als Krankheitskosten nach § 33 EStG abziehbar. Eine Haushaltsersparnis ist nicht anzurechnen, wenn der bisherige Hausstand weiterbesteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 25
PAAAA-91598

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