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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 10 BA 2/18

Gesetze: SGB IV § 28p Abs. 1 S. 5; SGB IV § 7 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei Rechtsschutz gegen einen Prüfbescheid nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV ist die reine Anfechtungsklage die richtige Klageart.

2. Wird ein Auftragnehmer dauerhaft beschäftigt, um Tätigkeiten zu erbringen, die der Erfüllung des originären Hauptbetriebszwecks des Unternehmens des Auftraggebers dienen, stellt das ein sehr gewichtiges Indiz für das Vorliegen einer Eingliederung des Auftragnehmers in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers dar.

Fundstelle(n):
NAAAJ-24906

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