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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 6 KR 95/18

Gesetze: § 109 Abs 4 S 3 SGB V; § 301 Abs 2 S 2 SGB V; § 17b KHG; § 7 Abs 1 S 1 Nr 1 KHEntgG; § 9 Abs 1 S 1 Nr 1 KHEntgG; Nr P001a DKR; Nr P001f DKR 2011; Nr 8-837.x OPS 2011; Anl 1 Teil a Nr F19C FPVBG 2011; Anl 1 Teil a Nr F56B FPVBG 2011

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eigenständige Prozeduren, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer operativen Prozedur stehen, werden getrennt kodiert (DKR P001).

2. Die kombinierte Verschlüsselung mehrerer Prozeduren soll die Ausnahme sein. Dies folgt aus der speziellen Regelung der DKR P001a (siehe auch DKR 2011 P001f). Grundprinzip des DRG-Systems ist die Abbildung eines durchgeführten Eingriffs mit möglichst allen Einzelaspekten monokausal in einem Kode.

Fundstelle(n):
OAAAJ-24894

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