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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 3 R 953/17

Die Klägerin begehrt die Berücksichtigung einer Kindererziehungszeit (KEZ) für ihre Tochter L für die Zeit vom 01.02.1982 bis zum 31.03.1983.

Fundstelle(n):
WAAAJ-24874

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