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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 4 KR 30/18

Gesetze: § 13 Abs 3 S 1 SGB V; § 92 Abs 1 S 2 Nr 5 SGB V; § 135 Abs 1 SGB V; MVVRL

Leitsatz

Leitsatz:

Es stellt kein Systemversagen dar, dass der Gemeinsame Bundesausschuss im Jahre 2016 noch kein Beratungsverfahren nach § 135 Abs 1 SGB V zum Einsatz der optischen Kohärenztomografie (OCT) bei posteriorer Uveitis durchgeführt hatte.

Fundstelle(n):
HAAAJ-24785

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