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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 17 EG 4/17

Gesetze: § 2f Abs 1 BEEG; § 2c Abs 3 S 2 BEEG; § 2d Abs 4 S 2 BEEG

Leitsatz

Leitsatz:

Ändert sich ein Abzugsmerkmal für Sozialabgaben nach Ablauf des Bemessungszeitraums, ist es so zu berücksichtigen, wie es in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gegolten hat. Abzüge für Sozialabgaben sind demnach auch im Bezugszeitraum nicht vorzunehmen, wenn im Bemessungszeitraum insoweit nichts abzuziehen gewesen ist.

Fundstelle(n):
KAAAJ-24771

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