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LSG Bayern Urteil v. - L 8 SO 170/21

Leitsatz

Leitsatz:

Auch wenn nach dem landesrechtlichen Bestattungsrecht zwischen bestattungsverpflichteten Verwandten keine Rangfolge besteht, kann im Rahmen des § 74 SGB XII verpflichtet nur sein, wer zugleich Erbe ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAJ-24751

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